CareLit Fachartikel

Krankenpfleger verliert Prozess

Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 12

Dokument
144137
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
12
Erschienen: 2013-07-05 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Mitarbeiter eines Pflegedienstes mit eigenem Dienstwagen müssen es hinnehmen, dass sie an den Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle beteiligt werden. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht in Mainz lehnte in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Krankenpflegers ab (AZ: 10 Sa 25/13). Dessen Arbeitgeber, ein kommunaler Pflegedienst aus dem Raum Koblenz, hatte 2011 entgegen früherer langjähriger Praxis begonnen, den geldwerten Vorteil von Privatfahrten vom Wohn-zum Dienstort abzurechnen. Eine entsprechende Dienstvereinbarung sei nicht zu beanstanden, urteilten die Mainzer Richte…

Schlagworte

KOSTEN KRANKENPFLEGER MITARBEITER PFLEGEPERSONAL RECHT URTEIL Pflegedienstes Eigenem Dienstwagen Müssen Hinnehmen Fahrten Zwischen Wohnort Arbeitsstelle Beteiligt