Krankenpfleger verliert Prozess
Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 7 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitarbeiter eines Pflegedienstes mit eigenem Dienstwagen müssen es hinnehmen, dass sie an den Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle beteiligt werden. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht in Mainz lehnte in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Krankenpflegers ab (AZ: 10 Sa 25/13). Dessen Arbeitgeber, ein kommunaler Pflegedienst aus dem Raum Koblenz, hatte 2011 entgegen früherer langjähriger Praxis begonnen, den geldwerten Vorteil von Privatfahrten vom Wohn-zum Dienstort abzurechnen. Eine entsprechende Dienstvereinbarung sei nicht zu beanstanden, urteilten die Mainzer Richte…