Punktion der Portkammer - eine delegierbare Tätigkeit?
Zeitschrift für Palliativmedizin, Stuttgart · 2013 · Heft 7 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis, insbesondere in der ambulanten Versorgung, übernehmen Pflegekräfte nach entsprechender Delegation durch den Arzt auch die Punktion von Portkathetersystemen [1]. In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Neufassung vom 17. 9. 2009, zuletzt geändert am 21. 10. 2010) wird im Leistungsverzeichnis, das als Anlage beigefügt ist, allerdings „Wechseln und erneutes Anhängen des ärztlich punktierten Port-a-cath zur Flüssigkeitssubstitution oder pa-renteralen Ernährung aufgeführt. Da hier ausdrücklich und nur von einer vom Arzt vorgenommenen Punktion d…