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Spielregeln beachten

Bierther, l. R.; · Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 31 bis 35

Dokument
144205
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, l. R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 38
Seiten
31 bis 35
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Eine Kollegin will lieber auf einer anderen Station arbeiten, eine weitere lieber in der Frühals in der Spätsicht und eine dritte auf keinen Fall in der anderen Einrichtung, die in der Nachbarstadt liegt. Rechtliche Grundlage für den Umgang mit diesen AnHegen ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber wie weit geht es, und wann darf sich eine Pflegekraft berechtigter Weise einer Anweisung z. B. ihrer PDL widersetzen?

Schlagworte

STELLENBESCHREIBUNG ARBEITGEBER PERSONALRAT ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER EINRICHTUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ ZEIT ALTENPFLEGE RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERHALTEN CHECKLISTE DEMENZ FÜHRUNG