CareLit Fachartikel

Pflegegrad 4 oder 5 wird für 50 Prozent aller Bewohner gelten

Schneider, K.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 12

Dokument
144211
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Schneider, K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
12
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs empfiehlt in seinem Cutachten die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Der Bericht macht die Selbstständigkeit zum Maßstab der Einstufung.

Schlagworte

ALTENHEIM PFLEGESTUFE REFORM SELBSTSTÄNDIGKEIT WOHNFORM ZIEL MENSCHEN LEBENSQUALITÄT Hannover