CareLit Fachartikel
Pflegegrad 4 oder 5 wird für 50 Prozent aller Bewohner gelten
Schneider, K.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 12
Dokument
144211
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs empfiehlt in seinem Cutachten die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Der Bericht macht die Selbstständigkeit zum Maßstab der Einstufung.
Schlagworte
ALTENHEIM
PFLEGESTUFE
REFORM
SELBSTSTÄNDIGKEIT
WOHNFORM
ZIEL
Expertenbeirat
Konkreten
Ausgestaltung
Neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Empfiehlt
Seinem
Cutachten
Umstellung
Pflegestufen