Gericht bestätigt: Entgelte nicht einseitig erhöhen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ganz grundsätzlich hat das KG nochmals bestätigt, dass auch Verträge nach dem Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) einer Inhaltskontrolle im BGB (§§ 305 ff BGB) unterliegen. Die Klausel zur Entgelterhöhung, die lautete: „Der Träger kann eine Erhöhung der Entgeltbestandteile durch einseitige Erklärung verlangen [. .. ], wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert. , sei auf jeden Fall bezüglich des Zusatzes „durch einseitige Erklärung unwirksam: Selbstzahler müssten der Entgelterhöhung zustimmen. Und bei Beziehern von Leistungen nach SGB XI müsse die Pflegeversicherung zustimmen, sodass ein Träger n…