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Gericht bestätigt: Entgelte nicht einseitig erhöhen

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 28 bis 29

Dokument
144215
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ganz grundsätzlich hat das KG nochmals bestätigt, dass auch Verträge nach dem Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) einer Inhaltskontrolle im BGB (§§ 305 ff BGB) unterliegen. Die Klausel zur Entgelterhöhung, die lautete: „Der Träger kann eine Erhöhung der Entgeltbestandteile durch einseitige Erklärung verlangen [. .. ], wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert. , sei auf jeden Fall bezüglich des Zusatzes „durch einseitige Erklärung unwirksam: Selbstzahler müssten der Entgelterhöhung zustimmen. Und bei Beziehern von Leistungen nach SGB XI müsse die Pflegeversicherung zustimmen, sodass ein Träger n…

Schlagworte

URTEIL ALTENHEIM HEIMTRÄGER INFORMATION ENTSCHEIDUNG PFLEGEVERSICHERUNG BERLIN ES VERTRÄGE BEURTEILUNG LÖSUNGEN Hannover