Einrichtung muss Kosten für Fortbildung nicht immer tragen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 31 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die MAV vertrat die Auffassung, die Teilnahme am Pflegekongress habe nach § 19 Abs. 3 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG.EKD) erforderliche Kenntnisse für die Tätigkeit in der MAV vermittelt Unter anderem seien auf dem Kongress die Themen Personalmangel und Fachkräftegewinnung, Personalentwicklung und Personalbindung, Anforderungen an das Berufsrecht der Pflege, das Image der Pflege und der bestehende Handlungsbedarf, der technische Fortschritt in der Pflege, die Pflegereform sowie Modellversuche zur Neuordnung der Gesundheitsberufe behandelt worden.