CareLit Fachartikel
Zur außerordentlichen Kündigung wegen Schlafens an der Arbeitsstelle - Erforderlichkeit einer Abmahnung BGB § 626 Abs. 1
Roßbruch, P.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 402 bis 405
Dokument
144252
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt u. a. in A. eine Seniorenresidenz. Die am. .. geborene, getrennt lebende Klägerin ist dort seit dem 01. 07-2003 als Pflegehelferin beschäftigt und verdiente zuletzt 2. 110, 66 € brutto zuzüglich einer Zusatzversicherung sowie Nachtarbeitsund Wochenendzuschläge. Seit dem 01. 09. 2006 arbeitet sie ausschließlich im Nachtdienst. Dieser beginnt um 21. 00 Uhr und endet, mit einer zweigeteilten Pause von insgesamt 45 Minuten, morgens um 7. 00 Uhr. Im Betrieb besteht ein Betriebsrat.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ZEIT
URTEIL
VERLETZUNG
ENTSCHEIDUNG
Beklagte
Betreibt
Seniorenresidenz
Geborene
Getrennt
Lebende
Klägerin
07-2003
Pflegehelferin
Beschäftigt