CareLit Fachartikel

Zur außerordentlichen Kündigung wegen Schlafens an der Arbeitsstelle - Erforderlichkeit einer Abmahnung BGB § 626 Abs. 1

Roßbruch, P.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 402 bis 405

Dokument
144252
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, P.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
402 bis 405
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte betreibt u. a. in A. eine Seniorenresidenz. Die am. .. geborene, getrennt lebende Klägerin ist dort seit dem 01. 07-2003 als Pflegehelferin beschäftigt und verdiente zuletzt 2. 110, 66 € brutto zuzüglich einer Zusatzversicherung sowie Nachtarbeitsund Wochenendzuschläge. Seit dem 01. 09. 2006 arbeitet sie ausschließlich im Nachtdienst. Dieser beginnt um 21. 00 Uhr und endet, mit einer zweigeteilten Pause von insgesamt 45 Minuten, morgens um 7. 00 Uhr. Im Betrieb besteht ein Betriebsrat.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG ZEIT URTEIL VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ES KOPF GANG ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN PROGNOSE VERHALTEN PRAXIS CHECKLISTE