Mitbestimmung bei der Gewährung von Zusatzurlaub bei alternierender ständiger Schicht-und Wechselschichtarbeit
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 411 bis 418
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen den Beteiligten besteht eine Meinungsverschiedenheit über die Handhabung des Zusatzurlaubs für Schichtund Wechselschichtarbeit nach § 27 TVöD-K. Die Beschäftigten im Pflegedienst sind grundsätzlich in Schichtoder Wechselschichtdienst tätig. Hierbei werden die Beschäftigten in monatlichen Dienstplänen für den Schichtoder Wechselschichtdienst eingeteilt. Hierdurch ergeben sich, was die Zuteilung zur Schichtbzw. Wechselschichtarbeit angeht, unterschiedliche Fallgestaltungen, die sodann Auswirkungen auf die Anzahl der den Beschäftigten nach § 27 Abs. 1 TVöD-K zustehenden Zusatzurlaubstage haben.