CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Gewährung von Zusatzurlaub bei alternierender ständiger Schicht-und Wechselschichtarbeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 411 bis 418

Dokument
144254
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
411 bis 418
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Zwischen den Beteiligten besteht eine Meinungsverschiedenheit über die Handhabung des Zusatzurlaubs für Schichtund Wechselschichtarbeit nach § 27 TVöD-K. Die Beschäftigten im Pflegedienst sind grundsätzlich in Schichtoder Wechselschichtdienst tätig. Hierbei werden die Beschäftigten in monatlichen Dienstplänen für den Schichtoder Wechselschichtdienst eingeteilt. Hierdurch ergeben sich, was die Zuteilung zur Schichtbzw. Wechselschichtarbeit angeht, unterschiedliche Fallgestaltungen, die sodann Auswirkungen auf die Anzahl der den Beschäftigten nach § 27 Abs. 1 TVöD-K zustehenden Zusatzurlaubstage haben.

Schlagworte

SCHICHTARBEIT TVÖD MITBESTIMMUNG PERSONALRAT BELASTUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS SCHREIBEN ES BESCHLEUNIGUNG CHARAKTER ARBEIT KRANKENHÄUSER ZEIT KRANKHEIT PflegeRecht