CareLit Fachartikel
Zu den Kosten für die Kennzeichnung persönlicher Wäsche von Heimbewohnern SGB XI § 88 Abs. 1 Satz 1; BetrtflG HE § 18 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 449 bis 453
Dokument
144258
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Heimaufsichtsbehörde sah dies im vorliegenden Fall anders. Sie ist der Auffassung, dass die Bewohnerwäsche vom Heimbetreiber entgeltfrei gekennzeichnet werden muss. Sie wies daher die klagende Heimbetrei-berin an, für sämtliche pflegebedürftige Heimbewohner, die im Pflegeheim C. oder anderen Heimen in Trägerschaft der Klägerin wohnen, die Wäschekennzeichnung als - vom Pflegesatz miterfassten - Regelleistung anzubieten.
Schlagworte
WÄSCHE
REINIGUNG
HEIMTRÄGER
KOSTEN
HEIMBEWOHNER
PFLEGEHEIM
KLEIDUNG
LEISTUNG
MENSCHEN
PRAXIS
VERTRÄGE
INSTANDHALTUNG
PflegeRecht
Neuwied