CareLit Fachartikel
Zur Befangenheitsrüge in einem Prüfungsverfahren -Wiederholungsprüfung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 453 bis 456
Dokument
144259
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin fiel auch in der Wiederholungsprüfung im schriftlichen Teil der Prüfung durch. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin konkret ihre schriftliche Prüfung zum Themenbereich II »Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten«, neu zu bewerten. In diesem Zusammenhang rügt sie erstmals im März 2011, also fast ein Jahr nach der schriftlichen Wiederholungsprüfung, hinreichend konkret und substantiiert, dass die Fachprüferin I. befangen gewesen sei (sog. Befangenheitsrüge).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGESCHULE
THERAPIE
URTEIL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
Wiederholungsprüfung
Klägerin
Schriftlichen
Prüfung
Konkret
Befangenheitsrüge
Ihrer
Klage
Begehrt
Schriftliche