CareLit Fachartikel

Zur Befangenheitsrüge in einem Prüfungsverfahren -Wiederholungsprüfung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 7 · S. 453 bis 456

Dokument
144259
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
453 bis 456
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin fiel auch in der Wiederholungsprüfung im schriftlichen Teil der Prüfung durch. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin konkret ihre schriftliche Prüfung zum Themenbereich II »Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten«, neu zu bewerten. In diesem Zusammenhang rügt sie erstmals im März 2011, also fast ein Jahr nach der schriftlichen Wiederholungsprüfung, hinreichend konkret und substantiiert, dass die Fachprüferin I. befangen gewesen sei (sog. Befangenheitsrüge).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKENPFLEGESCHULE THERAPIE URTEIL RECHT RECHTSPRECHUNG PRAXIS KRANKENPFLEGE ZULASSUNG DIAGNOSTIK SCHREIBEN ARBEIT ES PflegeRecht Neuwied