Dachmarkenkonzepte und die neue Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln
Kleintz, S.; Schmidt, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 305 bis 311
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um die neue Leitlinie „schmackhaft zu machen, wird mit größerer Transparenz und Vorhersehbarkeit geworben: Schon im Vorfeld eines Antrags könne durch Berücksichtigung der aufgezeigten Grenzen ein Konflikt vermieden werden. Inwieweit dabei jedoch die aufgezeigten, von der Behörde selbst aufgestellten Grenzen mit dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Rahmen übereinstimmen, ist dadurch noch nicht beantwortet. Anpassung und vorauseilender Gehorsam sollen dann aber dazu führen können, — quasi als Belohnung — langwierige Auseinandersetzungen über möglicherweise irreführende Namen zukünftig zu vermeiden.