CareLit Fachartikel

Dachmarkenkonzepte und die neue Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln

Kleintz, S.; Schmidt, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 305 bis 311

Dokument
144260
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kleintz, S.; Schmidt, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
305 bis 311
Erschienen: 2013-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Um die neue Leitlinie „schmackhaft zu machen, wird mit größerer Transparenz und Vorhersehbarkeit geworben: Schon im Vorfeld eines Antrags könne durch Berücksichtigung der aufgezeigten Grenzen ein Konflikt vermieden werden. Inwieweit dabei jedoch die aufgezeigten, von der Behörde selbst aufgestellten Grenzen mit dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Rahmen übereinstimmen, ist dadurch noch nicht beantwortet. Anpassung und vorauseilender Gehorsam sollen dann aber dazu führen können, — quasi als Belohnung — langwierige Auseinandersetzungen über möglicherweise irreführende Namen zukünftig zu vermeiden.

Schlagworte

LEITLINIE ARZNEIMITTEL GERICHT BAUPLANUNG BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG PRAXIS DEUTSCHLAND GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN ORIENTIERUNG RICHTLINIE INDUSTRIE BELOHNUNG NAMEN SICHERHEIT