CareLit Fachartikel

Zur Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken für Arzneimittel VO EG 207/2009 Art. 8 I b

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 314 bis 321

Dokument
144262
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
314 bis 321
Erschienen: 2013-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In der Regel ist ein einfaches abstraktes Bildzeichen, das nur aus einer oder zwei grundlegenden geometrischen Formen besteht, ein Zcichenelcmcnt mit originär schwacher Kennzeichnungskraft, da es weder die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf sich zieht noch von einem einzigen Anmelder monopolisiert werden kann. Ein solcher minimaler Grad an Unterscheidungskraft lässt zwar die Eintragung des Zeichens zu, kann jedoch nur zu einem entsprechend schwachen Schutzumfang führen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG IDENTITÄT URTEIL BEURTEILUNG RECHT AUFMERKSAMKEIT KLASSIFIKATION FRANKREICH SCHREIBEN WAHRNEHMUNG LICHT PATIENTEN ANALGETIKA KLANG ELEMENTE