CareLit Fachartikel
Zur Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken für Arzneimittel VO EG 207/2009 Art. 8 I b
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 314 bis 321
Dokument
144262
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Regel ist ein einfaches abstraktes Bildzeichen, das nur aus einer oder zwei grundlegenden geometrischen Formen besteht, ein Zcichenelcmcnt mit originär schwacher Kennzeichnungskraft, da es weder die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf sich zieht noch von einem einzigen Anmelder monopolisiert werden kann. Ein solcher minimaler Grad an Unterscheidungskraft lässt zwar die Eintragung des Zeichens zu, kann jedoch nur zu einem entsprechend schwachen Schutzumfang führen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
IDENTITÄT
URTEIL
BEURTEILUNG
RECHT
AUFMERKSAMKEIT
KLASSIFIKATION
FRANKREICH
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
LICHT
PATIENTEN
ANALGETIKA
KLANG
ELEMENTE