CareLit Fachartikel
Werbung mit aus der Fachliteratur entnommenen Zitaten HWG $S 3, 6 Nr. 3; UWG § 5
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 321 bis 325
Dokument
144263
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein „aus der Fachliteratur entnommenes Zitat im Sinne des § 6 Nr. 3 HWG liegt nur dann vor, wenn dem Werbeadressaten der Eindruck der unveränderten Übernahme der Angabe vermittelt wird. Hieran fehlt es, wenn die Angabe aufgrund der Abwesenheit von Anführungszeichen und der grafisch-inhaltlichen Einbettung der Angabc in das Werbemittel als eigene Werbebehauptung des werbenden Unternehmens und die durch eine Fußnote hergestellte Bezugnahme auf eine wissenschaftliche Studie lediglich als Nennung des wissenschaftlichen Belegs erscheinen.
Schlagworte
MARKETING
ABMAHNUNG
STUDIE
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
WERBUNG
MICAFUNGIN
CASPOFUNGIN
HANDEL
BEURTEILUNG
INFEKTION
CANDIDA
PATIENTEN
SCHOCK
SEPSIS