CareLit Fachartikel

Merkmal der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Heilmittelwerbung — Basisinsulin mit Gewichtsvorteil UWG §512 Nr. 1; HWG § 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 7 · S. 339 bis 346

Dokument
144266
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
339 bis 346
Erschienen: 2013-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ob auch nicht prospektive, sondern nachträglich anhand vorliegender Studiendaten im Rahmen einer sogenannten Subgruppenanalyse oder im Wege der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Studien (Meta-analyse) erstellte Studien eine Werbeaussage tragen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall die Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln. Für die Frage der Irreführung kommt es ferner darauf an, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfal…

Schlagworte

STUDIE MARKETING VERGLEICH URTEIL BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL WERBUNG FORSCHUNG ES ZULASSUNG WISSENSCHAFT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ARZNEIMITTELZULASSUNG GEWICHTSZUNAHME BEURTEILUNG