CareLit Fachartikel
„Hören Sie aufs RKI!
Geisendorf, N.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2013 · Heft 8 · S. 44 bis 45
Dokument
144356
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Keimübertragung ist zuerst einmal ein entschädigungslos bleibendes Krankheitsrisiko des Patienten, denn es ist auch von der Rechtsprechung anerkannt, dass es keine vollständige Keimfreiheit im OP gibt. Ist allerdings ein Keimträger im OP identifizierbar, und es steht fest, dass die Infektion aus einem vollbeherrsch-baren Bereich stammt, dann liegt die Beweislast der Verschuldensfrciheit beim Krankenhaus.
Schlagworte
KRANKENHAUS
HYGIENE
GESUNDHEITSAMT
PATIENT
SICHERHEIT
HYGIENEPLAN
MEDIZIN
HÖREN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
KEIMTRÄGER
INFEKTION
BEHANDLUNGSFEHLER
ROLLE
WISSENSCHAFT
KRANKENHAUSINFEKTION