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Geisendorf, N.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2013 · Heft 8 · S. 44 bis 45

Dokument
144356
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid
Autor:innen
Geisendorf, N.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 18
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
1439-3514
DOI

Zusammenfassung

Eine Keimübertragung ist zuerst einmal ein entschädigungslos bleibendes Krankheitsrisiko des Patienten, denn es ist auch von der Rechtsprechung anerkannt, dass es keine vollständige Keimfreiheit im OP gibt. Ist allerdings ein Keimträger im OP identifizierbar, und es steht fest, dass die Infektion aus einem vollbeherrsch-baren Bereich stammt, dann liegt die Beweislast der Verschuldensfrciheit beim Krankenhaus.

Schlagworte

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