CareLit Fachartikel
Bei Kündigung in Probezeit keine Gründe nennen
SCHMIETENDORF, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 36 bis 37
Dokument
144372
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Arbeitnehmerin hatte vor der Einstellung dem Arbeitgeber zugesichert, dass sie das betriebliche Rauchverbot einhalten werde. Nachdem sie an ihrem ersten Arbeitstag zwei Stunden lang gearbeitet hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Probezeit. Als Grund gab er an, dass die Klägerin gravierend nach Rauch gerochen habe, da sie noch unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor der Tür eine Zigarette geraucht hatte. Darüber hätten sich Kolleginnen und Kunden beschwert.
Schlagworte
PROBEZEIT
KÜNDIGUNG
PFLEGE
ARBEITGEBER
KOSTEN
PERSONALRAT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RAUCH
RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG
WOHNUNG
ES
TELEFAX
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