CareLit Fachartikel

Achtung Baby an Bord

Schulte, D.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 8 · S. 754 bis 756

Dokument
144417
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Schulte, D.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
754 bis 756
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Liegt eine Gefährdung vor, können sie die Schwangere entweder versetzen oder ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. „Kliniken gehen wohl eher restriktiv mit dem Mutterschutz um und entscheiden sich tendenziell für ein Beschäftigungsverbot, sagt Holger Mages, stellvertretender Leiter des Bereichs Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Kranke nhausgesellschaft (DKG).

Schlagworte

MUTTERSCHUTZGESETZ ARBEITSPLATZ ARBEITGEBER BESCHÄFTIGUNGSVERBOT KRANKENSCHWESTER SCHWANGERSCHAFT FREUDE MÜTTER INJEKTIONEN PATIENTEN BLUT MUNDSCHUTZ RISIKO ZEIT BLUTDRUCK KRANKHEITSZEICHEN