CareLit Fachartikel
Achtung Baby an Bord
Schulte, D.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 8 · S. 754 bis 756
Dokument
144417
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Liegt eine Gefährdung vor, können sie die Schwangere entweder versetzen oder ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. „Kliniken gehen wohl eher restriktiv mit dem Mutterschutz um und entscheiden sich tendenziell für ein Beschäftigungsverbot, sagt Holger Mages, stellvertretender Leiter des Bereichs Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Kranke nhausgesellschaft (DKG).
Schlagworte
MUTTERSCHUTZGESETZ
ARBEITSPLATZ
ARBEITGEBER
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
KRANKENSCHWESTER
SCHWANGERSCHAFT
FREUDE
MÜTTER
INJEKTIONEN
PATIENTEN
BLUT
MUNDSCHUTZ
RISIKO
ZEIT
BLUTDRUCK
KRANKHEITSZEICHEN