CareLit Fachartikel

Hinweispflicht der Dienststelle bei antragsabhängiger Mitbestimmung

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 302 bis 303

Dokument
144435
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
302 bis 303
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Hat die Dienststelle einen Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nicht darauf hingewiesen, dass er in seiner Personalangelegenheit die Mitbestimmung des Personalrats beantragen kann, so ist der Personalrat gleichwohl nicht zur Mitbestimmung berufen, solange der Beschäftigte den Antrag nicht gestellt hat.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG PERSONALRAT RECHT TÄTIGKEIT VERLETZUNG MITARBEITER RECHTSPRECHUNG FREIHEIT WISSENSCHAFT FORSCHUNG PERSONEN Die Personalvertretung Berlin