CareLit Fachartikel
Hinweispflicht der Dienststelle bei antragsabhängiger Mitbestimmung
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 302 bis 303
Dokument
144435
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat die Dienststelle einen Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nicht darauf hingewiesen, dass er in seiner Personalangelegenheit die Mitbestimmung des Personalrats beantragen kann, so ist der Personalrat gleichwohl nicht zur Mitbestimmung berufen, solange der Beschäftigte den Antrag nicht gestellt hat.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
PERSONALRAT
RECHT
TÄTIGKEIT
VERLETZUNG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
FREIHEIT
WISSENSCHAFT
FORSCHUNG
PERSONEN
Die Personalvertretung
Berlin