CareLit Fachartikel

Beteiligung beim Wegfall einer Funktionsstufe infolge einer Abordnung

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 309 bis 313

Dokument
144437
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
309 bis 313
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Wegfall einer Funktions stufe nach dem Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, der im Zusammenhang mit der Abordnung eines Beschäftigten eintritt, löst kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der abgebenden Dienststelle nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus, wenn diese Dienststelle weder eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit übertragen noch eine deklara-torische Feststellung zur Ein-, Höheroder Rückgruppierung getroffen hat.

Schlagworte

TÄTIGKEIT MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG AUFGABENSTELLUNG ARBEIT ES WAHRNEHMUNG SCHREIBEN TRAGEN VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung Berlin