CareLit Fachartikel
Beteiligung beim Wegfall einer Funktionsstufe infolge einer Abordnung
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 309 bis 313
Dokument
144437
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wegfall einer Funktions stufe nach dem Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, der im Zusammenhang mit der Abordnung eines Beschäftigten eintritt, löst kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der abgebenden Dienststelle nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus, wenn diese Dienststelle weder eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit übertragen noch eine deklara-torische Feststellung zur Ein-, Höheroder Rückgruppierung getroffen hat.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
MITBESTIMMUNG
EINGRUPPIERUNG
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
AUFGABENSTELLUNG
ARBEIT
ES
WAHRNEHMUNG
SCHREIBEN
TRAGEN
VERSTÄNDNIS
Die Personalvertretung
Berlin