Entwicklungsklauseln in Chefarztverträgen
Knorr, M. M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 8 · S. 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sog. Entwicklungs-, Organisationsoder An-passungsklauseln sind gängige arbeitsver-tragliche Vereinbarungen in Chefarztverträgen. Sie ermöglichen dem Krankenhausträger notwendige strukturelle und organisatorische Änderungen in Kliniken, ohne dass dadurch das Ärbeitsverhältnis des Chefarztes im Bestandbetroffen ist. Der Krankenhausträger behält sich durch diese Klausel eine Änderung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit vor. Darin liegt eine Abweichung von den Regelungen des Direktionsrechts und des Bestandschutzes gemäß den kündigungsschutzrechtlichen Vorgaben, ist die beabsichtigte Änderung durch den Krankenhau…