Zeitnahe Durchführung von MDK-Prüfungen
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 835 bis 837
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das beklagte Krankenhaus behandelte einen bei der Beklagten Versicherten stationär, wobei es zu einer Fallzusam-menführung kam. Die dafür von dem Beklagten in Rechnung gestellten Kosten wurden von der Klägerin unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlt. Anschließend beauftragte sie den MDK mit einer entsprechenden Prüfung, die dem Beklagten vom MDK mit Schreiben vom 15. Juni 2007 angezeigt wurde. In der Folgezeit blieb der MDK untätig, sodass der Beklagte mit Schreiben vom 4. Februar 2008 - somit nach mehr als sieben Monaten - gegenüber der Klägerin erklärte, die Frist für eine zeitnahe Prüfung sei verstriche…