CareLit Fachartikel
Aktuelle Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht und das Patientenrechtegesetz
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 8 · S. 837 bis 839
Dokument
144498
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unterschätzt werden darf aber auch nicht die Funktion der Dokumentation als faktische Beweissicherung. Unter-lässt der Behandelnde die Dokumentation einer medizinisch wesentlichen Information oder Maßnahme, so greift zu seinen Lasten die besondere Beweislastregelung des | 630 h Absatz 3 BGB ein. Die fehlende Dokumentation lässt darauf schließen, dass diese Maßnahme nicht stattgefunden hat. Der Arzt hat die Beweislast für die Durchführung der Maßnahme.
Schlagworte
DOKUMENTATION
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
RECHT
PATIENT
ZIEL
KRANKENHÄUSER
PRAXIS
BESCHLEUNIGUNG
PATIENTENSICHERHEIT
DIVERTIKULITIS
DIAGNOSTIK
KAUSALITÄT
BEHANDLUNGSFEHLER
Das Krankenhaus
Berlin