CareLit Fachartikel
Teilhabe so früh wie möglich
PÖTTER, G.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2013 · Heft 7 · S. 142 bis 144
Dokument
144567
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch Kinder mit einer Behinderung haben Anspruch auf frühe Förderung und Bildung, wie insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als geltendes Recht garantiert. Das System der Frühförderung soll helfen, das Recht auf Teilhabe zu garantieren. Durch eine kontinuierliche Absprachen der Fachkräfte, insbesondere der Frühförderund Beratungsstellen und der Kindertagesstätten, kann dabei eine hohe Transparenz des jeweiligen Leistungsspektrums und eine abgestimmte Beratung für Eltern erreicht werden.
Schlagworte
FAMILIE
KIND
ZUSAMMENARBEIT
ELTERN
BILDUNG
BRANDENBURG
FRÜHFÖRDERUNG
KINDERTAGESSTÄTTEN
BERATUNG
LEBEN
VERSTÄNDNIS
ZIELE
DIAGNOSTIK
HAND
MENSCHEN
DEUTSCHLAND