CareLit Fachartikel

Teilhabe so früh wie möglich

PÖTTER, G.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2013 · Heft 7 · S. 142 bis 144

Dokument
144567
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden
Autor:innen
PÖTTER, G.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 160
Seiten
142 bis 144
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Auch Kinder mit einer Behinderung haben Anspruch auf frühe Förderung und Bildung, wie insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als geltendes Recht garantiert. Das System der Frühförderung soll helfen, das Recht auf Teilhabe zu garantieren. Durch eine kontinuierliche Absprachen der Fachkräfte, insbesondere der Frühförderund Beratungsstellen und der Kindertagesstätten, kann dabei eine hohe Transparenz des jeweiligen Leistungsspektrums und eine abgestimmte Beratung für Eltern erreicht werden.

Schlagworte

FAMILIE KIND ZUSAMMENARBEIT ELTERN BILDUNG BRANDENBURG FRÜHFÖRDERUNG KINDERTAGESSTÄTTEN BERATUNG LEBEN VERSTÄNDNIS ZIELE DIAGNOSTIK HAND MENSCHEN DEUTSCHLAND