Die Alterssicherung beschäftigter Ärzte nach den BSG-Urteilen vom 31.10.2012
Schmidt, W.; Lorenz-Schmidt, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 8 · S. 418 bis 427
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spätestens mit der Approbation und der daran anschließenden Ausübung des (ärztlichen) Berufes in dem jeweiligen Bundesland wird jede Ärztin und jeder Arzt Mitglied der regional zuständigen, nach dem jeweiligen landesgesetzlichen Heilberufekammergesetz errichteten, Ärztekammer. Die Heilberufekammergesetze erlauben den jeweiligen Ärztekammern, spezielle Versorgungswerke für ihre Mitglieder einzurichten. Solche Versorgungswerke sind spätestens nach dem 2. Weltkrieg in allen alten und nach der Wiedervereinigung dann auch in allen neuen Bundesländern errichtet worden. Ältestes Versorgungswerk ist die bereits 1923 geg…