BAG zu Überstunden bei Wechselschichtoder Schichtarbeit nach §7 Abs. 8 TVöD
Steinigen, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 8 · S. 427 bis 430
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die weitere Flexibilisierung des Personaleinsatzes ohne zusätzliche Kosten für die öffentlichen Arbeitgeber war eine der von der Arbeitgeberseite ausdrücklich erklärten Zielsetzungen1 in den Verhandlungen zwischen den Tarifvertrags-parteien, die zum Abschluss des TVöD geführt haben. Ein wesentliches Element der neuen tariflichen Regelungen, mit dem man dieses Ziel erreichen wollte, sollte die Möglichkeit der Anpassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten an einen ggf. schwankenden Arbeitsbedarf sein und zwar ohne Zusatzkosten fbspw. für Zuschläge). Da Überstunden auch nach dem Konzept des TVöD grundsätzlich Zusch…