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Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mit-gliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes TVG § 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3 Satz 2

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 8 · S. 434 bis 435

Dokument
144627
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
434 bis 435
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di und seit 1991 als Verkäuferin bei der Bekl. beschäftigt. Die Bekl. betreibt ca. 200 Einzelhandelsgeschäfte mit über 7000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bekl. ist seit langer Zeit Mitglied im Einzelhandelsverband Münsterland (EHV-M), der als Regionalverband Mitglied im Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen (EHV-NRW) ist. Im November 1999 wurde die Satzung des EHV-M neu gefasst und als weitere Form der Mitgliedschaft eine ohne Tarifgebundenheit (OT-Mitgliedschaft) vorgesehen.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT TARIFVERTRAG ZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN RECHTSPRECHUNG SERVICE GEWERKSCHAFTEN TARIFVERHANDLUNGEN VERHALTEN LEISTUNG Zeitschrift für Tarifrecht München