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Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mit-gliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes TVG § 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3 Satz 2
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 8 · S. 434 bis 435
Dokument
144627
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di und seit 1991 als Verkäuferin bei der Bekl. beschäftigt. Die Bekl. betreibt ca. 200 Einzelhandelsgeschäfte mit über 7000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bekl. ist seit langer Zeit Mitglied im Einzelhandelsverband Münsterland (EHV-M), der als Regionalverband Mitglied im Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen (EHV-NRW) ist. Im November 1999 wurde die Satzung des EHV-M neu gefasst und als weitere Form der Mitgliedschaft eine ohne Tarifgebundenheit (OT-Mitgliedschaft) vorgesehen.
Schlagworte
GEWERKSCHAFT
TARIFVERTRAG
ZEIT
NORDRHEIN-WESTFALEN
RECHTSPRECHUNG
SERVICE
GEWERKSCHAFTEN
TARIFVERHANDLUNGEN
VERHALTEN
LEISTUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München