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Überstunden bei Wechselschichtund Schichtarbeit - Schichtptanturnus - MitbestimmungZPO § 308 Abs. 1 Satz 1; TVöD § 6 Abs. 1, Abs. 2; § 7 Abs. 7, Abs. 8

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 8 · S. 437 bis 441

Dokument
144628
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
437 bis 441
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist Diplom-Ingenieur und wird als nautischer Assistent in der Verkehrszentrale W, die zum Wasserund Schifffahrtsamt S und damit zur Wasserund Schifffahrtsdirektion Nord als einer dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung nachgeordne-ten Behörde gehört, eingesetzt, Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung findet der TVöD Anwendung. Beim Wasser-und Schifffahrtsamt S ist ein Personalrat gebildet. Die Verkehrszentrale ist 24 Stunden an allen sieben Wochentagen besetzt. Dabei wird in Wechselschicht gearbeitet, wobei idealtypisch der Schichtzyklus mit zwei Frühschichten beginnt, auf die zwei Sp…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT DIENSTPLAN SCHICHTARBEIT VERGÜTUNG VERLETZUNG ARBEITSLEISTUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG ES VERHALTEN SPRACHE HÖHE VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS Zeitschrift für Tarifrecht