Auslegung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 8 · S. 367 bis 379
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tätigkeiten der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art bedürfen, soweit sie nicht zu einer Veränderung des betreffenden Arzneimittels führen und nur auf der Grundlage individueller Rezepte mit entsprechenden Verschreibungen vorgenommen werden — was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist —, keiner Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Humanund Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur,…