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Strengere Anforderungen an Wirksamkeitsnachweise für Kosmetika?

Wulff, A.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 8 · S. 113 bis 120

Dokument
144677
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wulff, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
113 bis 120
Erschienen: 2013-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Am 11, 7. 2013 ist die neue EG-Kosmetikverordnung2 in Kraft getreten. Sie stellt neue Anforderungen an Werbeaussagen von Kosmetika und wird ergänzt durch die Verordnung „zur Festlegung Gemeinsame Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen in Zusammenhang mit kosmetischen Mittelns (nachfolgend: Gemeinsame Kriterien). Im wissenschaftlichen Schrifttum ist die jüngst erlassene Verordnung zu den Gemeinsamen Kriterien bislang kaum vertieft erörtert worden. Das Fazit eines Autors zu der Neuregelung der Gemeinsamen Kriterien war: Kosmetikhersteller müssen sich „keineswegs auf schärfere Auflagen für ihre Werbung gefasst…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF MARKETING NAHRUNGSMITTEL TECHNIK WIRKUNG STANDARD KOSMETIKA WERBUNG ES TÄUSCHUNG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG ARBEIT GESUNDHEIT ORIENTIERUNG STÄRKE