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Unvereinbarkeit der Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 8 · S. 129 bis 137

Dokument
144680
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
129 bis 137
Erschienen: 2013-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsvcrbrau-chers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffas-sung ist deshalb mit dem Begriff der Verwcchslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich — wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise — objektiv…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BEURTEILUNG AFRIKA VERBOT RECHTSPRECHUNG MARKETING HANDEL DEUTSCHLAND SÜDAFRIKA GETRÄNKE GIRAFFEN SPRACHE ES TÄUSCHUNG WERBUNG WERTSCHÄTZUNG