Unvereinbarkeit der Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 8 · S. 129 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsvcrbrau-chers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffas-sung ist deshalb mit dem Begriff der Verwcchslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich — wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise — objektiv…