Keine Anwendbarkeit der LMKV für die Lebensmitfellcennzeichnung von selbst abgepackten Gummibärchen
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 8 · S. 142 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 LFGB ist die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dieses Gesetzes, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich dieses Gesetzes Aufgabe der zuständigen Behörden. Dazu haben sie sich gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB durch regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen davon zu überzeugen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Nach § 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB treffen die zuständigen Behörden die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, die zur Feststellung und Ausräumung eines hinreic…