Verfassungsrechtlich zulässig
Roßbruch, R.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 8 · S. 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Sitz in Karlsruhe hat bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 1959 festgestellt, dass eine Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer dann nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, wenn durch eine Kammer legitime öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden sollen. Dabei steht es im gesetzgeberischen Ermessen zu entscheiden, welche dieser Aufgaben nicht durch den Staat und seine Behörden, sondern durch eine eigens gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: durch eine Pflegekammer) wahrgenommen werden sollen. Diesbezüglich hat der jeweilige Landesgesetzgeber ei…