CareLit Fachartikel
Heimaufsicht hat den Personalbedarf eigenständig zu messen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 26 bis 27
Dokument
144775
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Anordnung wurde vom Verwaltungsge-richtshof (VGH) für rechtswidrig erklärt. Es liege bereits kein Mangel im Sinne des Heimrechts vor. Hinsichtlich des hier strittigen Bereichs „Personal könne ein Mangel nach den heimrechtlichen Vorschriften darin bestehen, dass die Vorgaben Heimpersonalverordnung oder des Landesheim-gesetzes selbst, wie beispielsweise die persönliche und fachliche Eignung des Personals oder die Notwendigkeit der Anwesenheit einer Fachkraft während der Nacht, nicht erfüllt seien.
Schlagworte
HEIMAUFSICHT
HEIMTRÄGER
ALTENHEIM
PERSONAL
PERSONALBEDARFSERMITTLUNG
PERSONALPLANUNG
ES
EIGNUNG
BEURTEILUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
Hannover