CareLit Fachartikel

Heimaufsicht hat den Personalbedarf eigenständig zu messen

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 26 bis 27

Dokument
144775
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Diese Anordnung wurde vom Verwaltungsge-richtshof (VGH) für rechtswidrig erklärt. Es liege bereits kein Mangel im Sinne des Heimrechts vor. Hinsichtlich des hier strittigen Bereichs „Personal könne ein Mangel nach den heimrechtlichen Vorschriften darin bestehen, dass die Vorgaben Heimpersonalverordnung oder des Landesheim-gesetzes selbst, wie beispielsweise die persönliche und fachliche Eignung des Personals oder die Notwendigkeit der Anwesenheit einer Fachkraft während der Nacht, nicht erfüllt seien.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT HEIMTRÄGER ALTENHEIM PERSONAL PERSONALBEDARFSERMITTLUNG PERSONALPLANUNG ES EIGNUNG BEURTEILUNG GESUNDHEITSZUSTAND Hannover