CareLit Fachartikel

Überstunden sind nicht pauschal über das Grundgehalt abzugelten

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 30 bis 31

Dokument
144777
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein gesonderter Ausgleich für geleistete Überstunden erfolgt in dem Pflegedienst nicht. Geleistete Überstunden gelten nach dem Arbeitsvertrag als mit dem Grundgehalt abgegolten. Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters enthält weiterhin eine Ausschlussfrist. Diese halte beide Seiten an, etwaige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, oder solche, die damit in Verbindung stehen, innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend zu machen. In der Zeit von Januar bis November 2010 leistete der Mitarbeiter unstreitig insgesamt 540 Überstunden. Die Überstunden verlangte der Mitarbeiter im Nachhinein nun auf dem Klagewege von de…

Schlagworte

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