Überstunden sind nicht pauschal über das Grundgehalt abzugelten
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein gesonderter Ausgleich für geleistete Überstunden erfolgt in dem Pflegedienst nicht. Geleistete Überstunden gelten nach dem Arbeitsvertrag als mit dem Grundgehalt abgegolten. Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters enthält weiterhin eine Ausschlussfrist. Diese halte beide Seiten an, etwaige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, oder solche, die damit in Verbindung stehen, innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend zu machen. In der Zeit von Januar bis November 2010 leistete der Mitarbeiter unstreitig insgesamt 540 Überstunden. Die Überstunden verlangte der Mitarbeiter im Nachhinein nun auf dem Klagewege von de…