Bei Arbeitszeitkonten strikt die vereinbarten Eckdaten einhalten
Geising, H.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spätestens bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei der Bezahlung während des Urlaubs ist die durchschnittliche Vergütung der vergangenen Wochen Grundlage der Berechnung. Auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber kein fixes Arbeitszeitvolumen in den Arbeitsvertrag aufgenommen hat, erwächst das durchschnittliche Beschäftigungsvolumen der letzten drei Monate in einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Er kann für die Zukunft verlangen, in entsprechendem Umfang beschäftigt zu werden. Zudem gibt die Regelung aus § 12 Abs. 2 Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG dem Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von z…