CareLit Fachartikel

Dienste gehen nach dem Tod des Kunden leer aus

BARTELS, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 32 bis 33

Dokument
144799
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
BARTELS, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Gegen die nur teilweise gewährte Kostenübernahme legte die Hilfeempfängerin Widerspruch ein. Während des Widerspruchsverfahrens verstarb die Pflegekundin. Daraufhin zeigte der ambulante Pflegedienst gegenüber dem Sozialhilfeträger seinen Eintritt in dieses Verfahren an. Der Pflegedienstbetreiber berief sich dabei auf § 19 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Er beantragte die Übernahme der ihm für die Pflege der Hilfeempfängerin entstandenen, noch ungedeckten Kosten in Höhe von 14.741,75 Euro. Nach § 19 Absatz 6 SGB XII steht der Anspruch auf Leistungen nach dem Tode des Leistungsberechtigten dem z…

Schlagworte

KOSTEN SOZIALHILFETRÄGER TOD URTEIL PFLEGEPERSONAL GESETZ HÖHE LEISTUNG ARBEIT KOMMUNIKATION ES DIENSTANWEISUNGEN VERTRAUEN STÄRKE PERSONEN Häusliche Pflege