CareLit Fachartikel

Arbeitszeugnis: So vermeiden Sie Streit

SCHERZ, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 34 bis 35

Dokument
144800
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SCHERZ, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Eins vorweg: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom n.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11). Folgendes sollten Sie als Arbeitgeber ebenfalls wissen.

Schlagworte

LEISTUNG ZEUGNIS ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEUGNIS ZUFRIEDENHEIT PRAXIS ROLLE VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENPFLEGE ELTERN BEURTEILUNG ES RECHTSANWÄLTE Häusliche Pflege