CareLit Fachartikel
Arbeitszeugnis: So vermeiden Sie Streit
SCHERZ, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Dokument
144800
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eins vorweg: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom n.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11). Folgendes sollten Sie als Arbeitgeber ebenfalls wissen.
Schlagworte
LEISTUNG
ZEUGNIS
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEUGNIS
ZUFRIEDENHEIT
PRAXIS
ROLLE
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENPFLEGE
ELTERN
BEURTEILUNG
ES
RECHTSANWÄLTE
Häusliche Pflege