CareLit Fachartikel

Untergesetzliche Rechtsnormen - der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Fengler, T. W.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2013 · Heft 8 · S. 250 bis 254

Dokument
144936
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt
Autor:innen
Fengler, T. W.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
250 bis 254
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0942-6086
DOI

Zusammenfassung

Die «Begründungspflichten» für untergesetzliche Normgeber wie den G-BA sind im rechtlich relevanten Grenzbereich zwischen Transparenz und Effizienz angesiedelt: Wird den Begründungspflichten nicht nachgekommen, droht die Aufhebung der Norm aufgrund eines Verfahrensfehlers (Transparenz). Setzt sich der G-BA inhaltlich vertieft und dokumentiert mit Einwänden auseinander, droht eine deutliche Verfahrensverlängerung und damit das Hinauszögern der Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt (Effizienz). Laut Dr. Thomas Rompf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. soll außerdem ein differenzierter Maßstab…

Schlagworte

SELBSTVERWALTUNG NORM BEDARFSPLANUNG URTEIL TAGUNG QUALITÄTSSICHERUNG BERLIN ZAHNÄRZTE KRANKENHÄUSER DEUTSCHLAND ARBEIT PRAXIS CHARAKTER ARZTPRAXEN PFLEGEHEIME EFFIZIENZ