Untergesetzliche Rechtsnormen - der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Fengler, T. W.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2013 · Heft 8 · S. 250 bis 254
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die «Begründungspflichten» für untergesetzliche Normgeber wie den G-BA sind im rechtlich relevanten Grenzbereich zwischen Transparenz und Effizienz angesiedelt: Wird den Begründungspflichten nicht nachgekommen, droht die Aufhebung der Norm aufgrund eines Verfahrensfehlers (Transparenz). Setzt sich der G-BA inhaltlich vertieft und dokumentiert mit Einwänden auseinander, droht eine deutliche Verfahrensverlängerung und damit das Hinauszögern der Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt (Effizienz). Laut Dr. Thomas Rompf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. soll außerdem ein differenzierter Maßstab…