Beurteilungsspielraum von Personalratsmitgliedern bei einer Reisegestaltung
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 9 · S. 345 bis 347
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller ist Mitglied des Beteiligten zu 2., dem beim Beteiligten zu 1. bestehenden Bezirkspersonalrat. In dieser Eigenschaft nahm der Antragsteller in der Zeit von Januar bis Juni 2011 an sechs Sitzungen des Beteiligten zu 2. teil. Die mehrtägigen Sitzungen fanden in Halle-Peissen, in Berlin, in Oberwiesenthal, in Eitorf, in Lübtheen und in Schwerin statt. Für die Fahrten zu den Sitzungen des Beteiligten zu 2. benutzte der Antragsteller seinen privaten Kraftwagen. Die für die Reisekostenabrechnungen zuständige Dienststelle beschränkte die dem Antragsteller erstatteten Reisekosten auf eine Wegstreckenen…