Anspruch eines Mitglieds des Personalrats auf Auswahl zur Freistellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 9 · S. 347 bis 349
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit am 8. Mai 2012 verkündetem Beschluss stellte die Fachkammer beim Verwaltungsgericht antragsgemäß fest, dass der Beteiligte zu 1 verpflichtet ist, den Antragsteller in dem von ihm gewünschten Umfang zur Freistellung vorzuschlagen. Der Liste „Die Neuen stehe unstreitig eine Freistellung zu, von den vier Personalräten dieser Liste sei allein der Antragsteller zur Freistellung bereit. Der Personalrat weigere sich zu Unrecht, seiner im Bayerischen Personalvertretungsgesetz enthaltenen und von der Rechtsprechung konkretisierten Pflicht nachzukommen, den Antragsteller als einzig in Frage kommendes Mitglied für eine…