CareLit Fachartikel

Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde zur Personalausstattung

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 234 bis 236

Dokument
145033
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
234 bis 236
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Das Landratsamt Heidenheim untersagte der Klägerin die Aufnahme von Bewohnern (Aufnahmestopp) und verfügte, dass die Einrichtung erst dann neue Bewohner aufnehmen darf, wenn nachgewiesen wird, dass mit Blick auf die Bewohnerzahl und -Struktur die Personalausstattung der Einrichtung in vollem Umfang den Anforderungen des geltenden Heimrechts sowie der Leistungsund Qualitätsvereinbarung entspricht und im einzelnen näher benannte notwendige Maßnahmen zur Beseitigung der durch den MDK festgestellten pflegerischen und hygienischen Mängel sowie der Mängel in der Pflegedokumentation ergriffen werden.

Schlagworte

EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG BADEN-WÜRTTEMBERG ANFORDERUNG AUFNAHME BEHÖRDE ZULASSUNG HYGIENE DOKUMENTATION EIGNUNG BEURTEILUNG GESUNDHEITSZUSTAND Rechtsdepesche Köln