Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde zur Personalausstattung
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 234 bis 236
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landratsamt Heidenheim untersagte der Klägerin die Aufnahme von Bewohnern (Aufnahmestopp) und verfügte, dass die Einrichtung erst dann neue Bewohner aufnehmen darf, wenn nachgewiesen wird, dass mit Blick auf die Bewohnerzahl und -Struktur die Personalausstattung der Einrichtung in vollem Umfang den Anforderungen des geltenden Heimrechts sowie der Leistungsund Qualitätsvereinbarung entspricht und im einzelnen näher benannte notwendige Maßnahmen zur Beseitigung der durch den MDK festgestellten pflegerischen und hygienischen Mängel sowie der Mängel in der Pflegedokumentation ergriffen werden.