CareLit Fachartikel
Körperverletzung mit Todesfolge und Abrechnungsbetrug bei einer Leberzelltransplantation
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 236 bis 239
Dokument
145034
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Untermauern hinreichende Anhaltspunkte die konkrete Feststellung, dass ein Geschädigter bei vollständiger Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte, ist der Eingrif (hier: Leberzelltransplantation) durch eine hypothetische Einwilligung gerechtfertigt.
Schlagworte
KÖRPERVERLETZUNG
EINWILLIGUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
KRANKENVERSICHERUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
STRAFRECHT
LEBERZIRRHOSE
LEBERTRANSPLANTATION
PATIENTEN
BEURTEILUNG
ORIENTIERUNG
TRAGEN
FURCHT
TÄUSCHUNG
ES