CareLit Fachartikel

Körperverletzung mit Todesfolge und Abrechnungsbetrug bei einer Leberzelltransplantation

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 236 bis 239

Dokument
145034
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
236 bis 239
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Untermauern hinreichende Anhaltspunkte die konkrete Feststellung, dass ein Geschädigter bei vollständiger Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte, ist der Eingrif (hier: Leberzelltransplantation) durch eine hypothetische Einwilligung gerechtfertigt.

Schlagworte

KÖRPERVERLETZUNG EINWILLIGUNG LEISTUNGSABRECHNUNG KRANKENVERSICHERUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG STRAFRECHT LEBERZIRRHOSE LEBERTRANSPLANTATION PATIENTEN BEURTEILUNG ORIENTIERUNG TRAGEN FURCHT TÄUSCHUNG ES