CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen Verbrennungen einer Heimbewohnerin mit heißem Tee
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 243 bis 244
Dokument
145037
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegeeinrichtung hat den behaupteten Geschehensablauf bestritten, auch dass der Tee nahezu kochend heiß gewesen sei. Sie hat unter anderem die Ansicht vertreten, durch das Personal sei eine Aufsichtspflicht nicht verletzt worden. Des Weiteren hat sie die geltend gemachten Schäden nach Grund und Höhe bestritten, auch dass überhaupt Zahlungen durch die Klägerin erfolgt seien.
Schlagworte
PERSONAL
KRANKENKASSE
TRINKEN
PFLEGEPERSONAL
RECHT
ENTSCHEIDUNG
SCHADENSERSATZ
VERBRENNUNGEN
TEE
MUND
OBERSCHENKEL
HÖHE
ES
TEMPERATUR
Rechtsdepesche
Köln