CareLit Fachartikel
Anwendung des § 13 Abs. 3a SGB V in der Hilfsmittelversorgung der GKV
Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 252 bis 253
Dokument
145040
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 26. Februar 2013 ist die leistungsrechtliche Vorschrift des § 13 Abs. 3a SGB V in Kraft getreten, die der Umsetzung der in § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB 1 normierten Pflicht der Leistungsträger zur Gewährleistung einer zügigen, zeitnahen und umfassenden Versorgung dient. Ziel der Vorschrift ist zum einen die Beschleunigung der Bewilligungsbzw. Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen und zum anderen die zeitnahe Klärung von Leistungsansprüchen der Versicherten.
Schlagworte
KOSTEN
LEISTUNG
PFLEGEVERSICHERUNG
KRANKENKASSE
AUFGABENSTELLUNG
BEDARFSPLANUNG
BESCHLEUNIGUNG
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
TELEFAX
RISIKO
UNTERLAGEN
Rechtsdepesche
Köln