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Halbe, B.; Hauschild, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 9 · S. 17 bis 22

Dokument
145062
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Halbe, B.; Hauschild, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
17 bis 22
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) vom 1 Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Enttassmanagement als Teilleistung der Krankenhausbehandlung neu geregelt (§ 39 SGB V). Zu den Aufgaben der Krankenhäuser gehört nunmehr auch die Pflicht, einen reibungslosen Übergang von der stationären Versorgung in die Anschlussversorgung sicherzustellen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, Ersatzkassen und Krankenhäuser der Länder sind aufgerufen, die Einzelheiten vertraglich zu regeln (§ 112 SGB V). Hinsichtlich der Zuständigkeiten im Einzelnen und der Finanzierung des Entlassmanagements ist der Regelungsauftrag im…

Schlagworte

ZUSAMMENARBEIT PATIENTENUEBERLEITUNG MANAGEMENT FINANZIERUNG CASE MANAGEMENT PATIENT RECHTSANWÄLTE BERLIN MEDIZIN KRANKENHÄUSER ARBEIT INTENTION RISIKOFAKTOREN KOMMUNIKATION REHABILITATION ES