Mehr Fragen als Antworten
Halbe, B.; Hauschild, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 9 · S. 17 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) vom 1 Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Enttassmanagement als Teilleistung der Krankenhausbehandlung neu geregelt (§ 39 SGB V). Zu den Aufgaben der Krankenhäuser gehört nunmehr auch die Pflicht, einen reibungslosen Übergang von der stationären Versorgung in die Anschlussversorgung sicherzustellen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, Ersatzkassen und Krankenhäuser der Länder sind aufgerufen, die Einzelheiten vertraglich zu regeln (§ 112 SGB V). Hinsichtlich der Zuständigkeiten im Einzelnen und der Finanzierung des Entlassmanagements ist der Regelungsauftrag im…