CareLit Fachartikel
Gericht lässt Video als Beweis zu
Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 9 · S. 6
Dokument
145129
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Pflegerin die demenzkranke Frau an den Haaren gezogen und geschubst hatte. Er ließ die Aufnahmen als Beweismittel zu. Das Strafverfolgungsinteresse und das Recht auf Unversehrtheit wögen höher als das Recht am eigenen Bild. Die Individualrechte müssten gegeneinander abgewogen werden, „ein solcher Fall ließe sich sonst kaum aufklären.
Schlagworte
BREMEN
FRAU
GERICHT
RECHT
URTEIL
GEWALT
LICHT
ES
ANGST
ZULASSUNG
Care konkret
Hannover