CareLit Fachartikel
Zur Anpassung der Personalausstattung des Heims an den Personalschlüssel - heimrechtliche Anordnung LHeimG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 9 · S. 582 bis 594
Dokument
145180
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zuständige Heimaufsichtsbehörde kann auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 LHeimG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 2 LHeimG dem Heimträger im Wege einer heimrechtlichen Anordnung nicht aufgeben, die Personalausstattung des Heims an den Personalschlüssel der von den Leistungsträgern mit dem Leistungserbringer für das Heim abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarung unter Berücksichtigung von ihr aufgestellter, zwischen den Parteien der Pflegesatzvereinbarung aber nicht geklärter Berechnungsvorgaben anzupassen und eine entsprechende Personalausstattung vorzuhalten.
Schlagworte
EINRICHTUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
ANPASSUNG
URTEIL
PERSONALBEDARFSERMITTLUNG
RECHTSPRECHUNG
Personalausstattung
Lheimg
Pflegesatzvereinbarung
Heims
Personalschlüssel
Anordnung
Zuständige
Heimaufsichtsbehörde
Grundlage
Verbindung