CareLit Fachartikel

Zur Anpassung der Personalausstattung des Heims an den Personalschlüssel - heimrechtliche Anordnung LHeimG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 9 · S. 582 bis 594

Dokument
145180
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
582 bis 594
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die zuständige Heimaufsichtsbehörde kann auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 LHeimG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 2 LHeimG dem Heimträger im Wege einer heimrechtlichen Anordnung nicht aufgeben, die Personalausstattung des Heims an den Personalschlüssel der von den Leistungsträgern mit dem Leistungserbringer für das Heim abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarung unter Berücksichtigung von ihr aufgestellter, zwischen den Parteien der Pflegesatzvereinbarung aber nicht geklärter Berechnungsvorgaben anzupassen und eine entsprechende Personalausstattung vorzuhalten.

Schlagworte

EINRICHTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG ANPASSUNG URTEIL PERSONALBEDARFSERMITTLUNG RECHTSPRECHUNG HYGIENE DOKUMENTATION HÖHE ARBEIT BERUFSGRUPPEN STUDENTEN ES PRAXIS BEURTEILUNG ZULASSUNG