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Eingruppierung eines Kassenleiters ZPO §§ 565, 516 Abs. 1; BAT/VKA Anlage 1 a VergGr. Vb

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 487 bis 489

Dokument
145196
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
487 bis 489
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach weiterem erfolglosen Antrag auf Höhergruppierung im Februar 2005 verfolgte der Kl. mit seiner am 5.4.2006 zugestellten Klage sein Begehren auf Höhergruppierung und Zahlung der Vergütungsdifferenz für den Zeitraum bis zum 30.6.2006 weiter. Er sei zutreffend in der Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert gewesen. Daraus folge eine Überleitung in die Entgeltgruppe 9 TVöD. Er leite nicht nur die Kasse, sondern sei auch Leiter der Vollstreckungsstelle. Dass der Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende nach der Dienstanweisung die Vollstreckungsklausel und die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids bzw. Vollstreckungsbes…

Schlagworte

BAT ERLASS DIENSTANWEISUNG TVÖD EINGRUPPIERUNG GEMEINDE RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN TELEFAX ES LEISTUNG BUCHFÜHRUNG Zeitschrift für Tarifrecht München