Eingruppierung eines Kassenleiters ZPO §§ 565, 516 Abs. 1; BAT/VKA Anlage 1 a VergGr. Vb
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 487 bis 489
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach weiterem erfolglosen Antrag auf Höhergruppierung im Februar 2005 verfolgte der Kl. mit seiner am 5.4.2006 zugestellten Klage sein Begehren auf Höhergruppierung und Zahlung der Vergütungsdifferenz für den Zeitraum bis zum 30.6.2006 weiter. Er sei zutreffend in der Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert gewesen. Daraus folge eine Überleitung in die Entgeltgruppe 9 TVöD. Er leite nicht nur die Kasse, sondern sei auch Leiter der Vollstreckungsstelle. Dass der Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende nach der Dienstanweisung die Vollstreckungsklausel und die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids bzw. Vollstreckungsbes…