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Intensivzulage nach TV-L - Wachsaal der Frauenklinik als Einheit für Intensivmedizin - Stati-onsleitungszulage nach TV-L TV-L §43 Nr. 8 Abs.1, Abs. 2 Satz 1; Protokollerklärungen…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 492 bis 494

Dokument
145199
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
492 bis 494
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Bekl. unterhält mehrere Intensivstationen, jedoch keine in der Frauenklinik. Die rein technische Ausstattung des Wachsaals der Frauenklinik entspricht derjenigen einer Einheit für Intensivmedizin; eine künstliche Beatmung ist dort jedoch nicht vorgesehen. Der Personalschlüssel für den Wachsaal liegt bei 1,7 Pflegekräften pro Patientin. Am Wochenende und an Feiertagen ist die Personalstärke reduziert. In der Frauenklinik frisch operierte Patientinnen werden entweder in den unter anästhesistischer Leitung stehenden Aufwachraum, in den organisatorisch der Frauenklinik zugeordneten Wachsaal oder auf eine Intensi…

Schlagworte

STATIONSLEITUNG INTENSIVMEDIZIN BAT STATION LEITUNG KRANKENHAUS PATIENTEN RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS INTENSIVSTATIONEN AUFWACHRAUM SCHREIBEN BEOBACHTUNG THERAPIE