Besitzstandszulage für Schreibkräfte nach deren Wechsel in eine Serviceeinheit nach Inkrafttreten des TV-L - Behandlung dieser Besitzstandssicherung nach Inkrafttreten der Entgelt…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 494 bis 499
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wiederaufnahme der Tätigkeit zahlte das bekl. Land der KL eine monatliche Zulage von 53,65 Euro brutto. Dabei handelte es sich um eine besitzstandswahrende Leistung auf die der Kl. mit Schreiben vom 6.2.1995 gewährte widerrufliche Leistungszulage nach der Protokollnotiz Nr. 4 zu Teil II Abschn.N Unterabschn. I der Anlage la zum BAT in der bis zum 31.12.1983 geltenden Fassung (künftig: Protokollnotiz Nr. 4) i. V. m. den Richtlinien des bekl. Landes für die Gewährung von Leistungszulagen an Angestellte im Schreibdienst i.d.R vom 1.9.1970. Diese Leistungszulage erhielten Angestellte, die sich durch herausragend…