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Besitzstandszulage für Schreibkräfte nach deren Wechsel in eine Serviceeinheit nach Inkrafttreten des TV-L - Behandlung dieser Besitzstandssicherung nach Inkrafttreten der Entgelt…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 494 bis 499

Dokument
145200
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
494 bis 499
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit Wiederaufnahme der Tätigkeit zahlte das bekl. Land der KL eine monatliche Zulage von 53,65 Euro brutto. Dabei handelte es sich um eine besitzstandswahrende Leistung auf die der Kl. mit Schreiben vom 6.2.1995 gewährte widerrufliche Leistungszulage nach der Protokollnotiz Nr. 4 zu Teil II Abschn.N Unterabschn. I der Anlage la zum BAT in der bis zum 31.12.1983 geltenden Fassung (künftig: Protokollnotiz Nr. 4) i. V. m. den Richtlinien des bekl. Landes für die Gewährung von Leistungszulagen an Angestellte im Schreibdienst i.d.R vom 1.9.1970. Diese Leistungszulage erhielten Angestellte, die sich durch herausragend…

Schlagworte

BAT TÄTIGKEIT ERLASS DATENERFASSUNG RECHT LEISTUNG KINDERBETREUUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN KRANKHEIT ZEIT ES PRAXIS EINKOMMEN ROLLE